Betriebsurlaub
Bitte beachten Sie, dass wir uns in der Zeit vom 10.03.2025 bis 26.03.2925 im Betriebsurlaub befinden und in diesem Zeitraum eingehende Bestellungen erst nach unserer Rückkehr bearbeiten können. Die bei unseren Artikeln angegebenen Lieferzeiten verlängern sich somit. Wir danken für Ihr Verständnis.

Rauchmelderpflicht in Deutschland

In allen Wohnhäusern und Wohnungen in Deutschland müssen Rauchwarnmelder installiert sein. Die genauen Regelungen dazu finden sich in den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) der 16 Bundesländer. In den meisten Fällen sind Rauchwarnmelder in Schlafzimmern, Kinderzimmern und als Rettungsweg dienenden Fluren vorgeschrieben. In Berlin und Brandenburg kommen alle Aufenthaltsräume, so z.B. Wohn- und Arbeitszimmer, hinzu.

Darüber hinaus wird in den meisten LBOs explizit eine „Sicherstellung der Betriebsbereitschaft“ gefordert. Wie diese umzusetzen ist, beschreibt die Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder DIN 14676-1. Sie gilt in Deutschland als allgemein anerkannte Regel der Technik. Gemäß ihren Empfehlungen sind Rauchwarnmelder regelmäßig einer Inspektion zu unterziehen. Dabei sind die Herstellerangaben zu beachten und – in Abhängigkeit der Bauweise des Rauchwarnmelders – mindestens die normativ empfohlenen Inspektionszyklen einzuhalten.

 

Als geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

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Rauchmelderpflicht in Deutschland

In allen Wohnhäusern und Wohnungen in Deutschland müssen Rauchwarnmelder installiert sein. Die genauen Regelungen dazu finden sich in den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) der 16 Bundesländer. In den meisten Fällen sind Rauchwarnmelder in Schlafzimmern, Kinderzimmern und als Rettungsweg dienenden Fluren vorgeschrieben. In Berlin und Brandenburg kommen alle Aufenthaltsräume, so z.B. Wohn- und Arbeitszimmer, hinzu.

Darüber hinaus wird in den meisten LBOs explizit eine „Sicherstellung der Betriebsbereitschaft“ gefordert. Wie diese umzusetzen ist, beschreibt die Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder DIN 14676-1. Sie gilt in Deutschland als allgemein anerkannte Regel der Technik. Gemäß ihren Empfehlungen sind Rauchwarnmelder regelmäßig einer Inspektion zu unterziehen. Dabei sind die Herstellerangaben zu beachten und – in Abhängigkeit der Bauweise des Rauchwarnmelders – mindestens die normativ empfohlenen Inspektionszyklen einzuhalten.

 

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